Honorarfragen
Allgemeine Informationen!
Meine Leistungen rechne ich im Normalfall nach der Rechtsanwaltsgebührenverordnung (RVG) ab.
In Ausnahmefällen vereinbare ich mit Ihnen ein Zeithonorar, soweit dieses sachlich und nach dem Wert der Angelegenheit angemessen ist und keine Abrechnung nach der Gebührenordnung gesetzlich zwingend vorgeschrieben ist.
Gleichzeitig kann ich mit Ihnen aber auch ein der Bedeutung des Falles angemessenes Pauschalhonorar vereinbaren. Dieses wird nur bei evidentem Missverhältnis zu unserem tatsächlichen Arbeitsaufwand nach oben oder unten angepasst.
Bitte beachten Sie, dass die Vereinbarung eines Erfolgshonorars ebenso wie die kostenlose Beratung nach den Bestimmungen der Bundesrechtsanwaltsordnung nicht erlaubt ist.
Auf Wunsch erstelle ich selbstverständlich vorab eine Abschätzung der voraussichtlich entstehenden Kosten, soweit das möglich ist.
Besitzen Sie eine Rechtsschutzversicherung und ist der Versicherungsfall eingetreten, bemühen ich mich für Sie um die Deckungszusage und rechne dann bei Ihrer Versicherung ab.
Sofern persönliche Voraussetzungen vorliegen, beantrage ich für Sie gegen Erstattung der einmaligen Pauschale von 10 Euro eine Beratungskosten- oder Prozesskostenhilfe.
Falls Ihnen doch noch etwas unklar sein sollte, zögern Sie nicht und kontaktieren Sie mich einfach. Ich berate Sie gerne.